Thema Haftung Mountainbiking.
Das Befahren der auf BikeBaselland.ch publizierten MTB-Routen geschieht mit der Einwilligung der Grundeigentümer und den zuständigen Behörden. Die Nutzung obliegt der Verantwortung der Bikenden, es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung:
Die Grenze der Eigenverantwortung liegt dort, wo (bekannte) Fallen bestehen, d.h. nicht oder nicht rechtzeitig erkennbare Gefahren (z.B. Nagel im Handlauf, verdeckter Draht, morsches Geländer, nicht abgesicherte Baustellen).
Weiterführender Link zu Thema: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-recht/sport-und-bewegung/radsport/mountainbiken/mountainbike-wo-fahren
- Zur Eigenverantwortung gehört, dass Biketouren angemessen vorbereitet werden und der notwendigen Ausrüstung (Zustand/Eignung Bike, Schutzausrüstung) sowie den Wetterverhältnissen (Schnee, Nässe, Sicht) Rechnung getragen wird.
- Biker dürfen nicht damit rechnen, dass die Wege hindernisfrei sind. Sie müssen jederzeit auf Hindernisse gefasst sein, wie (Wald-)Fahrzeuge, Absperrungen, Erhöhungen, Vertiefungen, abrupte Richtungsänderungen, Steinhaufen, Veränderung der Fahrunterlage und haben bei nasser Witterung, Schnee und Frost mit Glätte zu rechnen.
- Es gilt die Faustregel, dass Bikende mindestens auf Sichtweite anhalten können.
- Das eigene Fahrkönnen darf nicht falsch eingeschätzt werden; das Tempo muss daher in allen Fällen dem eigenen Können angepasst sein.
- Die Bikerouten sind in aller Regel für die Benutzung bei Tageslicht bestimmt.
- Im Falle von Unfällen haften die Geschädigten selber für den erlittenen Schaden bzw. haften für ihren versuchten Schaden gegenüber Dritten.
Die Grenze der Eigenverantwortung liegt dort, wo (bekannte) Fallen bestehen, d.h. nicht oder nicht rechtzeitig erkennbare Gefahren (z.B. Nagel im Handlauf, verdeckter Draht, morsches Geländer, nicht abgesicherte Baustellen).
Weiterführender Link zu Thema: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-recht/sport-und-bewegung/radsport/mountainbiken/mountainbike-wo-fahren